Zum Inhalt

Willkommen bei Bau13b by Simova

Feature Upvote

Prüfung und Validierung von Freistellungsbescheinigungen gem. §48b Abs. 1 EStG. Hohe Prozesssicherheit bei Einkaufsbelegen für Bauleistungen für Gebäuden und den damit möglichen Steuerabzug.

Viele Unternehmen haben Gebäude im Anlagevermögen und müssen die Einkaufsrechnungen ihrer Geschäftspartner/Lieferanten auf den Bausteuerabzug prüfen. Wenn der Leistungsempfänger die Einkaufsrechnungen nicht prüft, muss er unter Umständen 15 % des Bruttogesamtbetrags an das Finanzamt des Geschäftspartners/Lieferanten zahlen.