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Steuerabzug anwenden

In einigen Fällen erhalten wir von unserem Geschäftspartner/Kreditor/Leistenden keine gültige Freistellungsbescheinigung oder gar keine. Wenn wir einen Geschäftsprozess haben, der eine Freistellungsbescheinigung erfordert, wir aber keine haben, dann haben wir mit Bau13b die Möglichkeit, den Steuerabzug direkt über die Factbox anzuwenden und eine zusätzliche Zeile zu generieren.

Die folgenden Schritte müssen ausgeführt werden, um die Aktion Steuerabzug anwenden Bau13b nutzen zu können.

So nutzen Sie den Steuerabzug

  1. Navigieren Sie zu Ihrem Einkaufsbeleg.
  2. Navigieren Sie zur Infobox Bau13b von Simova.
  3. Überprüfen Sie den Status der Freistellungsbescheinigung.
  4. Wenn der Status Steuerabzug erforderlich ist, wird die Aktion Steuerabzug anwenden angezeigt.
  5. Klicken Sie auf Steuerabzug anwenden.
  6. Wenn der Steuerabzug angewendet wird, wird automatisch eine zusätzliche Zeile im Einkaufsbeleg erstellt.

Wie wird der Steuerabzug berechnet?

Wenn der Geschäftspartner/Kreditor/Leistender keine gültige Freistellungsbescheinigung hat, muss der Steuerabzug angewendet werden.

  • Berechnungsgrundlage: Bruttorechnungsbetrag
  • 15 % der Berechnungsgrundlage

Beispiel

Firma A schickt Firma B eine Einkaufsrechnung über 100.000,00 € inkl. MwSt. für den Bau einer Lagerhalle. Unternehmen A verfügt nicht über eine gültige Freistellungsbescheinigung. Unternehmen B berechnet den Steuerabzug:

Berechnungsbeispiel

  • Berechnungsgrundlage:
    • 100.000,00 €
    • 15 % vom Bruttorechnungsbetrag (100.000,00 € x 15 * %) = 15.000,00 €
  • Ergebnis: Unternehmen A erhält 85.000,00 € von Firma B. Das Finanzamt von Unternehmen A erhält 15.000,00 € von Firma B.